Unser Haus im Park

Ihre Feier auf dem Weingut
Unser „Haus im Park“ ist ein echtes Juwel. Mitten in unserem Gutspark gelegen, fällt das Sonnenlicht warm durch die großen Fenster - das Blattwerk jahrhundertealter Bäume schafft eine zauberhafte Atmosphäre.
Hier bieten wir Ihnen Raum für individuelle Weinproben, Feierlichkeiten und Firmenevents für bis zu 60 Personen.

Raum für Ihre Feierlichkeiten
Ob es der runde Geburtstag im Kreise der Familie oder ein Firmenjubiläum ist, mit direktem Blick in den Park am Fuße des atemberaubenden Kanzemer Altenbergs können Sie mit unseren Rieslingen einzigartige Momente erleben.
Natürlich stehen Ihnen WLAN und moderne Präsentations-Möglichkeiten zur Verfügung. Grit Schedlinski berät Sie gerne persönlich und macht Ihnen ein individuelles Angebot. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Grit Schedlinski empfängt Sie im Haus im Park

Raum für Ihre Feierlichkeiten

Im Park verweilen
Ihre Fragen, unsere Antworten
Ja, das Haus im Park steht Ihnen exklusiv für Ihren Termin zur Verfügung. Zusätzlich können Sie den Bereich vor dem Haus nutzen. Bitte beachten Sie, dass der Park während unserer Öffnungszeiten öffentlich zugänglich ist.
Ja, eine Musikanlage und ein Fernseher stehen Ihnen zur Nutzung zur Verfügung.
Ja, das Haus im Park ist mit einer Klimaanlage ausgestattet. Außerdem sorgen Jalousien für Beschattung der Glaselemente.
Die Nutzung der Gläser ist im Mietpreis des Hauses enthalten.
Das Haus im Park ist für Veranstaltungen in kleinerem Rahmen geeignet und bietet Platz für bis zu 55 Personen. Größere Feiern können wir leider nicht anbieten.
Zeltlösungen sind nicht gestattet.
Das Servicepersonal wird vom Caterer gestellt.
Weine, Sekt und Mineralwasser werden über das Weingut bezogen. Andere alkoholfreie Getränke stellt der Caterer. Eigene Weine können leider nicht verwendet werden.
Ja, wir bieten Rotwein von befreundeten Winzern an.
Dies ist leider nicht möglich.
Grundsätzlich können die Räumlichkeiten bis 24 Uhr genutzt werden. Bei Bedarf kann eine längere Nutzung mit dem Caterer vereinbart werden, sofern dieser entsprechend verfügbar ist.
Die Musikanlage darf nur innerhalb des Gebäudes genutzt werden.
Ja.





